Wohnen

Grundsteuer in Delmenhorst

Hebesatz, Berechnung und was Eigentümer und Mieter zahlen

Seit 2025 wird die Grundsteuer in ganz Deutschland neu berechnet - und in Delmenhorst musste der Rat dafür den Hebesatz mehrfach anpassen. Das sorgt für Verunsicherung: Zahle ich jetzt mehr? Der aktuelle Hebesatz, wie sich die Steuer im niedersächsischen Modell zusammensetzt, wer welchen Bescheid schickt und warum am Ende auch Mieter betroffen sind.

Der Hebesatz in Delmenhorst

Die Höhe der Grundsteuer bestimmt die Stadt über ihren Hebesatz. Für 2026 hat der Rat ihn auf 575 Prozent festgesetzt, sowohl für die Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) als auch für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft). Der Wert gilt seit dem Ratsbeschluss vom Dezember 2025.

Die Zahl wirkt hoch, ist aber im Zusammenhang zu sehen: Weil das Finanzamt die Berechnungsgrundlage - den Grundsteuermessbetrag - nach der Reform völlig neu und meist niedriger ermittelt, mussten die Gemeinden ihre Hebesätze anheben, um dasselbe Ergebnis zu erreichen. Die Umstellung war ausdrücklich als aufkommensneutral angelegt: Die Stadt soll in Summe nicht mehr einnehmen als vorher. Ein höherer Hebesatz bedeutet daher nicht automatisch eine höhere Steuer für das einzelne Grundstück - im Einzelfall kann sie steigen, gleich bleiben oder sinken.

Hebesatz Grundsteuer in Delmenhorst

bis 2024 (Grundsteuer B)530 %
2025 (Grundsteuer B)557 %
ab 2026 (Grundsteuer A und B)575 %

Stand: Ratsbeschluss Dezember 2025. Die Anpassung erfolgte aufkommensneutral im Zuge der Grundsteuerreform.

Wie sich die Grundsteuer berechnet

Niedersachsen geht einen eigenen Weg. Statt des bundesweiten Wertmodells nutzt das Land das Flächen-Lage-Modell: Entscheidend sind nicht der Verkehrswert der Immobilie, sondern die Fläche von Grund und Gebäude sowie die Lage. Für die Wohnfläche gilt zudem ein ermäßigter Ansatz, weil Wohnen sozialpolitisch begünstigt wird. Wer in einer besseren Lage wohnt, zahlt über einen Lagefaktor etwas mehr, in einfacheren Lagen etwas weniger.

Am Ende steht eine einfache Kette: Das Finanzamt errechnet aus Fläche und Lage den Grundsteuermessbetrag, und die Stadt multipliziert diesen mit ihrem Hebesatz. Beispiel: Ein Messbetrag von 100 Euro ergibt bei 575 Prozent Hebesatz eine Jahres-Grundsteuer von 575 Euro. Den individuellen Messbetrag finden Sie in Ihrem Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt.

Wer was macht - und wann gezahlt wird

Zwei Behörden sind beteiligt, und das sorgt oft für Verwirrung. Das Finanzamt stellt den Grundsteuermessbescheid aus - dagegen richtet sich auch ein möglicher Einspruch gegen die Bewertung. Die Stadt Delmenhorst wendet darauf ihren Hebesatz an, verschickt den eigentlichen Grundsteuerbescheid und kassiert die Steuer. Gezahlt wird an die Stadtkasse, üblicherweise vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich. Zuständig ist der Fachdienst Steuern und Abgaben im City-Center.

Was Mieter zahlen

Die Grundsteuer trifft nicht nur Eigentümer. Sie zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten: Enthält der Mietvertrag - wie üblich - eine Umlagevereinbarung nach der Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV), gibt der Vermieter die Grundsteuer über die jährliche Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiter, verteilt nach Wohnfläche. Steigt die Grundsteuer, kann das also auch die Miete indirekt verteuern. Mehr zu Nebenkosten und Mietrecht steht im Ratgeber Wohnung mieten in Delmenhorst.